Das Bauvertragsrecht bildet die Grundlage Ihrer Rechtsbeziehungen zu den übrigen Projektbeteiligten. Es setzt sich zusammen aus dem Bauvertrag, den darin häufig in Bezug genommenen Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (BVB, ZVB) sowie ergänzend aus den Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teile B und C (VOB/B, VOB/C) und/oder dem Werksvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Aus diesem komplexen Gefüge und dem Wechselspiel der unterschiedlichen Rechtsquellen untereinander leiten sich die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten ab. Für den juristischen Laien ist das alles kaum noch zu durchschauen. Häufig sind sich die Vertragspartner daher über die eigentlichen Inhalte ihrer Verträge nicht im Klaren. Insbesondere sind den Parteien die rechtlichen Folgen einzelner Vertragsklauseln und Verhaltensweisen oftmals nicht oder nicht hinreichend bewusst.
Damit dieses Bewusstsein nicht erst nach einem verlorenen Prozess einsetzt, beginnt unsere Beratungstätigkeit bereits im Vorfeld eines Vertragsschlusses. Das bedeutet: Wir prüfen und gestalten nicht nur die Vertragsentwürfe, sondern wir stehen Ihnen auch aktiv bei den Vertragsverhandlungen zur Seite. So bleibt beim Vertragsschluss nichts dem Zufall überlassen.
Das allein ist aber noch nicht ausreichend. Denn der Erfolg eines Bauprojekts ist ganz entscheidend auch von der Einhaltung und Durchsetzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten in der Ausführungsphase abhängig. Aus diesem Grunde begleiten wir das Bauvorhaben auch während der Ausführung bis hin zum erfolgreichen Abschluss, im Zweifel bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Für die umfassende bauvertragsrechtliche Begleitung eines Baubprojekts bieten wir unseren Mandanten den Abschluss eines Beratungsvertrages an.